Informationen zum Datenschutz

Datenschutz

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit realisierbar, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

Daten des Teilnehmers und Persönlichkeitsrechte

(1) Die Bereitstellung der im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung angegebenen Daten erfolgt zum Zwecke der Teilnahme an selbiger und ist zwingend erforderlich.

(1b) Die Bereitstellung der im Rahmen der Nutzung des Kontaktformulars übermittelten Daten dient der Verarbeitung Ihrer Nachricht und der Kontaktaufnahme mit Ihnen und ist somit zwingend erforderlich.

 

(2) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die eichels GmbH, Geschäftsführer Stefanie Eichel und Carsten Krebs, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover, Tel. +49 511 288793–0, Fax. +49 511 288793-19. Den Datenschutzbeauftragten, Carsten Krebs, erreichen Sie per E-Mail an datenschutz(at)eichels-event.com.

 

(3) Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten zur Planung, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung, genauer: Registrierung, Erstellung einer Starterliste, Veröffentlichung auf der Internetseite www.urbanrun-hannover.de sowie Aufnahme der für die Zeitmessung erforderlichen Daten, Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnislisten – letzteres solange die Veranstaltung durchgeführt und beworben wird, somit auch zum Ergebnisvergleich mit Folgeveranstaltungen-, Zusendung von Informationsmaterial über die Veranstaltung(en), E-Mail-Marketing (d.h. Versendung eines Newsletters an alle angemeldeten Teilnehmer mit Informationen zur Veranstaltung, Sponsoren und Produkten von Kooperationspartnern sowie Ankündigung weiterer Veranstaltungen der Veranstalterin). Das schließt darüber hinaus den Zweck der medizinischen Betreuung und Versorgung während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung mit ein.

 

(4) Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.Der/die Teilnehmer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte der Durchführung der Veranstaltung, zu Abrechnungs- und Zahlungswecken, zur Zeitmessung, Erstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen in sämtlichen bekannten Medien sowie zur gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos weitergegeben werden dürfen.

 

(5) Weitergabe von Daten

Zur Abrechnung, Zahlungsabwicklung der Meldegebühren gelten die Bestimmungen des Zahlungsanbieters (PayPal)

Zur Umsetzung des ausgeschriebenen Wettkampfes sowie zur Zeitnahme und Ergebnisermittlung im ausgeschriebenen Wettampf geben wir die Daten weiter an die race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal, info(at)raceresult.com.

 

6) Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Sportler Auskunftsrechte, auch Berichtigungs-, Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen an eichels GmbH, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover, kontakt(at)eichels-event.com

 

Ihre Rechte in der Übersicht:

 

Informationsrechte laut Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO

  • Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
  • Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Wiederruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

 

7) Veranstaltungsfotos und -Videos

Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden können und daran ein berechtigtes Interesse besteht. Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann im Falle einer „besonderen Situation“ der Veröffentlichung widersprochen werden.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme am Moonwalk Hannover am 04.08.2023

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Der Moonwalk Hannover wird nach dem Reglement des Veranstalters durchgeführt. Veranstalter des Moonwalk Hannover ist die eichels GmbH.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die eichels GmbH, Kleine Düwelstr. 21, 30171 Hannover zu richten

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Eine Teilnahme an der Veranstaltung vor Vollendung des 18. Lebensjahres, ist nur in Begleitung einer für dieselbe Veranstaltung angemeldeten, volljährigen erziehungsberechtigten Person zulässig.

(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.

(3) Sollte zum Veranstaltungszeitpunkt von Seiten der Behörden ein Gesundheitsnachweis gefordert werden, z.B. ein negativer Coronatest, so ist der Teilnehmer dazu verpflichtet diesen auf eigene Kosten und entsprechend den geltenden Vorgaben zu erbringen.

(4) Grundsätzlich gilt die Straßenverkehrsordnung. Die gekennzeichneten Strecken können den fließenden Verkehr kreuzen. Jeder Teilnehmer muss den Verkehrsregeln sowie den Anweisungen der Ordnungsbehörden Folge leisten.

(5) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

(6) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es unterwegs keine Verpflegungs-, Rastpunkte gibt. Die Teilnehmenden erhalten Wasser und Riegel bei der Ausgabe der Startunterlagen. Ausgewiesene Toiletten stehen nur im Start- / Zielbereich zur Verfügung.

§ 3 Anmeldung – Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist über die Online-Anmeldung unter www.moonwalk-hannover.de möglich.

(2) Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der Onlineanmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.

(4) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Registrierungsbestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des Organisationsbetrags und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Teilnehmer können nur SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte zahlen. Zahlungsdienstleister ist die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.

(2) Wird die Kreditkartenzahlung vom Zahlungssystem abgelehnt, wird auch die Registrierung aus dem Anmeldesystem gelöscht.

§ 5 Startunterlagenausgabe

(1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seines Personalausweises/Reisepasses. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Unterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.

(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Startunterlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Ein kostenfreier Rücktritt ist nach der Anmeldung nicht möglich.

(2) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahlen der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, welches in der Ausschreibung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 7 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!

(2) Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(3) Der Teilnehmer verzichtet gegenüber dem Veranstalter, dessen Mitarbeitern, Erfüllungs- und Besorgungshilfen auf jeden Ersatz eines Schadens, der ihm oder dritten Personen dadurch entsteht, dass er beim Zieleinlauf und auf der abgesperrten Wettkampfstrecke von nicht zur Teilnahme am Wettkampf zugelassenen Personen in welcher Form auch immer begleitet wird, sofern ein solcher Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters, dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungshilfen zurückzuführen ist. Sofern der Schaden minderjährigen oder unmündigen Personen entsteht, für die der Teilnehmer aufsichtspflichtig ist, gilt dieser Verzicht auch für diese Personen. Im Falle der Inanspruchnahme des Veranstalters, dessen Mitarbeitern, Erfüllungs- und Besorgungshilfen durch dritte Personen aus solchen Schadensfällen verpflichtet sich

der Teilnehmer den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungshilfen schad-, klag- und exekutionslos zu halten.

(4) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Geleistete Anmeldegebühren und Gebühren für gebuchte Zusatzleistungen werden im Fall der Absage nicht zurückerstattet. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Rückerstattung statt. Die Höhe der Erstattung ist die Differenz zwischen der Startgebühr und dem auf den Teilnehmer entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwand; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war. Tritt ein bereits angemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in letzterem Fall bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Startgeld gewesen wäre.

(5) Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 8 Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass diese personenbezogenen Daten in die MoonWalker-Datenbank übernommen werden, um den Anmeldeprozess für weitere Events der MoonWalker-Serie zu erleichtern.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, CDs etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und für Werbemaßnahmen (Homepage, Facebook, Instagram und andere soziale Medien, Flyer, Plakate und andere Printmedien) des Veranstalters genutzt werden.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens und Distanz in veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(4) Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste genutzt und in anonymisierter Form zur wissenschaftlichen Auswertung mit dem Ziel einer Verbesserung der gesundheitlichen Aspekte von Sportveranstaltungen weitergegeben werden. Die individuelle ärztliche Schweigepflicht bleibt von dieser Einwilligung unberührt.

§ 9 Zeitmessung

(1) Es erfolgt keine Zeitmessung.

§ 10 Disqualifizierung

(1) Der Teilnehmer bestätigt die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und erkennt die Gründe für eine Disqualifikation an.

(2) Zur Disqualifikation führt insbesondere: der Start ohne Teilnahmeberechtigung, die Überschreitung des vorgegebenen Zeitlimits, das Verlassen und/oder Abkürzen der Strecke, die Unterschreitung des vorgegebenen Alters.

(3) Des Weiteren gelten die in §2 (6) genannten Bedingungen für eine Disqualifizierung.

(Stand der Teilnahmebedingungen: 10.07.2023)